Freitag, 24. Januar 2014

Zu hoch qualifiziert mit 25?!

Könnt ihr euch noch an meinen Post bzgl. der Absage in einem möglichen neuen Job erinnern? Damals hieß es, ich sei zu teuer...

Und jetzt ist mir doch etwas Ähnliches passiert...ich denke mir, machst du noch was bzgl. Weiterbildung undonformierst dich mal auf einem Infoabend der IHK. Aber ich musste erschreckend feststellen, dass ich eindeutig zu viele Qualifikationen habe. Prüferin beim Prüfungsausschuss der IHK, Zertifizierung als PR-Referentin und natürlich mein Studium. Nicht zu vernachlässigen ist dabei meine Berufserfahrung und meine wahnsinnige Allgemeinbildung.

Tja, anscheinend habe ich es geschafft, mit fast 25 Jahren schon so hoch qualifiziert zu sein, dass sich eine weitere Weiterbildung bei mir nicht lohnt. Interessant, sage ich nur :)

Donnerstag, 23. Januar 2014

Förderung des Arbeitsmarktfonds

Wisst ihr, was ich wirklich toll finde? Dass es Institutionen gibt, die bei Rückkehr der Frau in die Arbeitswelt eine Förderung zur Verfügung stellen.

So beispielsweise der Arbeitsmarktfonds Bayern, der z. B. Über ein BFZ (berufliches Förderzentrum) jungen Müttern hilft, nach der Elternzeit wieder in einen Job zu finden. Dabei geht es hier auch um Themen wie etwa Kinderbetreuungsvermittlung, Bewerbungstrainings etc.!

Ich sehe, dass es viele junge Mütter gibt, die einen "normalen" Job suchen...es muss nicht immer in einer Führungsposition sein oder gar im Vorstand...das machen nur ein paar Prozent an Müttern aus. Aber normale bodenständige Berufe müssen ebenso unterstützt werden bzw. Mütter, die dort wieder herein kommen möchten.

Also Hut ab ;)

Samstag, 18. Januar 2014

Frauen und Teilzeit

"Insgesamt hat sich die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren weltweit verbessert. Mit 68 Prozent liegt der Anteil der erwerbstätigen Frauen in Deutschland über dem OECD-Durchschnitt von 60 Prozent. Allerdings werden Frauen nach wie vor schlechter bezahlt als Männer - laut OECD-Gleichstellungsbericht für die OECD-Länder beträgt der Lohnunterschied durchschnittlich 16 Prozent bei mittleren Einkommen. In Deutschland sind es 22 Prozent. Bereinigt nach Gleichheit der Arbeit und Qualifikation sind es noch etwa acht Prozent. 

Hauptgrund für das Missverhältnis ist der Studie zufolge für viele Frauen das Problem, Karriere und Familie zu vereinbaren. Viele Frauen arbeiten in Teilzeit, insbesondere Mütter: Bei 25- bis 54-Jährigen mit Kindern in Schule oder Ausbildung sind es 62 Prozent. Zum Vergleich: In Frankreich liegt der Anteil nur bei 26 Prozent. 

Allerdings gibt es auch hier positive Entwicklungen. Die Einführung der Elternzeit in Deutschland im Jahr 2007 hat dazu geführt, dass mehr Väter eine Auszeit nehmen. 2007 waren es lediglich 9 Prozent, Ende 2010 waren es bundesweit über 25 Prozent. Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist die Erwerbsquote von Müttern, deren Partner in Elternzeit ist, doppelt so hoch wie von Müttern, deren Partner nicht in Elternzeit ist."

Diesen Artikel habe ich mal wieder gefunden, als ich im Internet recherchiert habe. Es ist schon sehr interessant, dass so viele Frauen Teilzeit bei uns arbeiten. Aber warum ist das so?

Ich sehe das Problem in der Unterstützung durch den Staat. Frankreich hat ein sehr ausgeprägtes Angebot für Familien oder auch Alleinerziehende. Es bietet viele gute Möglichkeiten, eine volle Beschäftigung mit der Familie unter einen Hut zu bringen. So fördert der Staat dort Ganztagesschulen, Kindergärten, Krippenplätze und Aupair-Stellen. Dies macht eine Vollzeitbeschäftigung für französische Mütter sehr interessant.

In Deutschland ist das jedoch ganz anders. Es werden zwar mittlerweile manche Einrichtungen, wie beispielsweise Kitas, gefördert, aber eine vollständige Lösung bietet sich hier nicht. Aus diesem Grunde wählen viele Mütter eine Teilzeitbeschäftigung und können währenddessen ihre Kinder in Kitas oder Kindergärten bringen. Vielle möchten es auch gar nicht, ihre Kinder einen ganzen Tag in eine öffentliche Einrichtung abzugeben. Das kann ich durchaus nachvollziehen.

So bleibt es fraglich, ob man diese beiden Kennzahlen in den Nachbarländern wirklich vergleichen kann. Unterschiedliche Förderungsmodelle, unterschiedliche Verständnisse von Familie/Erziehung/Arbeit und auch unterschiedliche Lebenshaltungskosten, die sich auf den monatlichen Lohn und damit auf den Arbeitsbedarf auswirken, können Ursachen für die Unterschiede in Beschäftigung und Familienbewusstsein sein.

Auf den Punkt der Lohnunterschiede möchte ich nicht mehr eingehen, diesen habe ich bereits in einem anderen Post ausführlich besprochen.

Interessant ist jedoch noch der Punkt mit der Elternzeit. Es ist von Haus aus klar, dass die Frau in Elternzeit geht. Aber mittlerweile gibt es sehr attraktive Modelle, damit auch Männer problemlos in Elternzeit gehen können. So besteht hier auch die Möglichkeit auf eine Auszeit, was auch der Familie sehr gut tun würde.

Aber warum nitzen so wenig Väter die Elternzeit? Hier werde ich in einem anderen Post die Vor- und Nachteile sowie die allgemeinen Informationen genauer behandeln.

Freitag, 10. Januar 2014

Frauen in der Arbeitswelt

Ich bin mal wieder über einen interessanten Artikel gestoßen...diesmal wieder zum Thema berufstätige Frauen.

Ich möchte hier nicht viel zu sagen, einfach nur die Infos veröffentlichen!

"Insgesamt hat sich die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren weltweit verbessert. Mit 68 Prozent liegt der Anteil der erwerbstätigen Frauen in Deutschland über dem OECD-Durchschnitt von 60 Prozent. Allerdings werden Frauen nach wie vor schlechter bezahlt als Männer - laut OECD-Gleichstellungsbericht für die OECD-Länder beträgt der Lohnunterschied durchschnittlich 16 Prozent bei mittleren Einkommen. In Deutschland sind es 22 Prozent. Bereinigt nach Gleichheit der Arbeit und Qualifikation sind es noch etwa acht Prozent. 

Hauptgrund für das Missverhältnis ist der Studie zufolge für viele Frauen das Problem, Karriere und Familie zu vereinbaren. Viele Frauen arbeiten in Teilzeit, insbesondere Mütter: Bei 25- bis 54-Jährigen mit Kindern in Schule oder Ausbildung sind es 62 Prozent. Zum Vergleich: In Frankreich liegt der Anteil nur bei 26 Prozent. 

Allerdings gibt es auch hier positive Entwicklungen. Die Einführung der Elternzeit in Deutschland im Jahr 2007 hat dazu geführt, dass mehr Väter eine Auszeit nehmen. 2007 waren es lediglich 9 Prozent, Ende 2010 waren es bundesweit über 25 Prozent. Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist die Erwerbsquote von Müttern, deren Partner in Elternzeit ist, doppelt so hoch wie von Müttern, deren Partner nicht in Elternzeit ist."

Quelle: http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/156226/weltfrauentag

Mittwoch, 8. Januar 2014

Die Sache mit dem Frauenwahlrecht

Im Jahre 1919 konnten Frauen erstmalig von ihrem Wahlrecht gebrauch machen. Nachdem es jahrzehntelang Demonstrationen, Versammlungen und Streiks gab, wurde dem weiblichen Geschlecht am 30. November 1918 in einem neu erschaffenen Gesetzestext eine Beteiligung am Wahlverfahren zugesagt. Auch wenn Frauen noch nicht im Parteivorstand fungieren oder sich aufstellen durften, war zumindest eine Wahl schon möglich.

Viele Frauen opferten sich auf und kämpften aktiv für eine Einführung, jedoch war es damals noch sehr schwer, sich gegen die männerdominierte Politik durchzusetzen. Dennoch gelang es ihnen erfolgreich und dies stellte einen großen Fortschritt in Sachen Emanzipation dar.

Ganz besonders interessant ist dann der Vergleich mit der heutigen Zeit. Heute dürfen Frauen nicht nur wählen, sie dürfen sich auch in Parteivorständen engagieren, sich zur Wahl aufstellen lassen und sogar neue Parteien gründen. Und noch viel besser...sie können auch die Führungsspitze Deutschlands, das Bundeskanzleramt, bekleiden. Unsere Kanzlerin ist somit der Beweis dafür, dass von Frauen geleitete Politik durchaus funktionieren kann. Vieles Kämpfen, viele Demos und viel Diskussionen haben dies hervorgebracht.

Heute können wir stolz auf eine erfolgreiche Emanzipation im politischen Bereich schauen. Niemals hätten sich die Frauenrechtlerinnen von damals eine heutige Situation vorstellen können. Sie haben für etwas gekämpft und wir können heute von ihrem Engagement profitieren. Dabei fällt mir nur eines ein: CHAPEAU!!!

Dienstag, 7. Januar 2014

Frauenbeauftragte an Hochschulen

Ich bin mal wieder auf etwas ganz besonders Interessantes gestoßen...wusstet ihr, dass die Hochschulen Frauenbeauftragte haben? Genau, richtig gehört...und das famose daran ist, dass diese Aufgabe auch noch im bayerischen Hochschulgesetz festgelegt wurde. So besagt Art. 4 folgendes:

(1) Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und berücksichtigen diese als Leitprinzip; sie wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes) gefördert. Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft.

(2) Frauenbeauftragte achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Abs. 1. Frauenbeauftragte werden für die Hochschule vom Senat, für die Fakultät vom Fakultätsrat aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals gewählt. Für die Hochschule gewählte Frauenbeauftragte gehören der Erweiterten Hochschulleitung und dem Senat, für die Fakultäten gewählte Frauenbeauftragte dem Fakultätsrat und den Berufungsausschüssen (Art. 18 Abs. 4 Satz 2 BayHSchPG) als stimmberechtigte Mitglieder an. Im Übrigen regelt die Grundordnung die Mitwirkung der Frauenbeauftragten in sonstigen Gremien; sie kann vorsehen, dass für Frauenbeauftragte stellvertretende Frauenbeauftragte bestellt werden.

(3) Die Hochschule stellt den Frauenbeauftragten zur wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben in angemessenem Umfang Mittel zur Verfügung. Frauenbeauftragte sollen für die Dauer ihrer Tätigkeit unter Berücksichtigung des Umfangs ihrer Aufgaben von anderen dienstlichen Aufgaben entlastet werden.

(4) Eine angemessene Vertretung von Frauen und Männern in den Gremien ist anzustreben.

(5) Gesetzliche Bestimmungen für Frauenbeauftragte gelten auch für männliche Frauenbeauftragte.

Da sieht man mal, sogar die Hochschulen haben die Zeichen der Zeit erkannt und schon erste Schritte eingeleitet. Ich kann nicht beurteilen, wie eine realistische Umsetzung sich genau darstellt und ob es mit der Umsetzung so funktioniert. Aber ich finde dies durchaus sehr lobenswert und finde ebenfalls, dass es einer Erwähnung hier würdig ist.

Ich habe mir vorgenommen, dieses Thema später einmal weiter aufzugreifen. Vielleicht bietet sich ja eine Frauenbeauftragte (oder auch ein Frauenbeauftragter) als Gesprächspartner an, bei dem ich weitere Informationen erhalte.

Bis dahin freue ich mich über den Zuspruch in den Hochschulen. Dies sollte viel öfters umgesetzt werden. Warum nur in Hochschulen, warum nicht auch in Unternehmen, weiteren öffentlichen Institutionen und und und?

Die Hochschulen machen es uns vor...wir müssen es nur aufgreifen.

Ach ja...und dass Bayern hier Vorreiter ist, wundert mich kein bisschen ;)