Dienstag, 17. Dezember 2013

Verankerung im Grundgesetz - wie ist die Umsetung?

Man beachte das deutsche Grundgesetz und untersuche hinsichtlich des Emanzipations-Themas. In Artikel 3, Absatz 2 findet man folgenden Passus:

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Hört sich soweit schon mal ganz gut an, da hat sich Vater Staat zum Gleichberechtigungsthema geäußert. Dies ist schon einmal der erste Schritt. Aber wird das Thema auch so umgesetzt?

Ein ganz interessanter Gesichtspunkt hierbei ist die Frauenquote, die eingeführt hätte werden sollen. Was ist die Frauenquote?

"Frauenquote (...) bezeichnet eine geschlechter- bzw. Genderbezogene Quotenregelung bei der Besetzung von Gremien oder Stellen." (Wikipedia)

Die Politik setzt hierbei besonders auf eine Festsetzung einer Quotenregelung bei Vorständen und im Management von Unternehmen. Leider ist das Thema in der Realität nicht so umsetzbar, wie gewünscht. Man kann nicht immer auf bestimmte Quoten plädieren, da viele weitere Faktoren hier Einfluss nehmen und eine wichtige Rolle spielen. Dabei fallen Gründe wie Schwangerschaftsurlaub,  fehlendes qualifiziertes Personal, Internes und noch viele weitere ein. Es ist somit mehr realitätsnah, eine fixe Quote einzusetzen.

Eine andere Alternative wäre die Festsetzung einer flexiblen Quote...sodass in bestimmten Fällen auch eine Abweichung legalisieren lässt. Eine Einteilung weiblicher Personen mit einer Quote von xx bis xx % ist durchaus umsetzbar.

Aber hier wird wahrscheinlich noch viel mehr gemacht werden müssen, sodass eine Frauenquote attraktiv sein kann.

Weiteres folgt :)

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